Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das StadtPalais – Museum für Stuttgart und seine Museumsfamilie ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind in Punkt 2 aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Fehlende Gebärdensprache und Leichte Sprache.
- Nicht in allen Fällen sind Alternativtexte für Bilder sprechend formuliert.
- Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente eingebunden.
- Einbindung externer Plug-Ins wie Videoplayer und Social Media Plattformen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.04.2026 erstellt.
Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbsteinschätzung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Vesna Schmauder, Leitung Marketing & Kommunikation
Landeshauptstadt Stuttgart
StadtPalais – Museum für Stuttgart
Konrad-Adenauer-Str. 2, 70173 Stuttgart
Mail: stadtpalais-marketing@stuttgart.de
Telefon: 0711-21625817
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.