1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind – sofern nicht anders im jeweiligen Gewinnspiel beschrieben – natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre sind. Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Stuttgart, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Gewinn, Teilnahme und Verlosung
Der folgende Gewinn wird am 15.07.2024 verlost: 7 mal 1 Trikots aus der Ausstellung (jeweils ein Trikot pro ausgestelltes Land (Belgien, Dänemark, Deutschland, Schottland, Slowenien, Ungarn, Ukraine).
Die Teilnahme an der Verlosung ist ab 17.05.2024 möglich und endet am 28.06.2024 mit dem Ende der Gruppenphase.
Eine Teilnahme ist ausschließlich über die Abgabe der Karte in der Ausstellung selbst möglich.
Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss der/die Teilnehmer*in den EM-Sieger 2024 korrekt tippen.
Für die Verlosung werden alle Teilnehmenden berücksichtigt, die den EM-Sieger korrekt getippt haben.
Unter allen Teilnehmenden entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips.
Gewinne sind nicht verhandelbar, austauschbar oder übertragbar. Die Stadt Stuttgart hat das Recht, einen Gewinn durch einen anderen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen. Eine vollständige oder nur anteilige Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht abgetreten werden.
3. Gewinnabwicklung
Die Stadt Stuttgart ermittelt und benachrichtigt die Gewinner*innen noch am Tag der Auslosung per E-Mail. Darin werden die Gewinner*innen aufgefordert, den Gewinn per E-Mail zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der/die Teilnehmer*in verantwortlich. Die Stadt Stuttgart übernimmt keine Haftung, falls aus von der Stadt Stuttgart nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht bei dem/der Gewinner*in ankommt.
Bleibt eine Bestätigung aus bis zum 30.07.2024, 12 Uhr, verfällt sein Gewinnanspruch.
Die Stadt Stuttgart ist für diesen Fall berechtigt, eine*n andere*n Gewinner*in unter den Teilnehmenden zu ermitteln.
Der Gewinn kann am Empfang des StadtPalais abgeholt werden.
4. Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels
Weiterhin behält sich die Stadt Stuttgart das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, wenn
- technische Probleme dies erforderlich machen, oder
- Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist.
Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eine*r Teilnehmer*in verursacht wird, ist die Stadt Stuttgart berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
5. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung
Der/Die Teilnehmer*in garantiert, dass die von ihm/ihr eingestellten Angaben frei von Rechten Dritter sind und dass durch die Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, die Stadt Stuttgart von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer rechtsverletzenden Handlung bei der Teilnahme am Gewinnspiel freizustellen. Hierzu zählen jegliche Schäden, angemessene Kosten und Aufwendungen, insbesondere notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Haftungsbeschränkungen
Für eine Haftung der Stadt Stuttgart auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Die Stadt Stuttgart haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die Stadt Stuttgart für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Stadt Stuttgart jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stadt Stuttgart haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der Stadt Stuttgart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadt Stuttgart.