Die lange Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs nach Paragraf 218

Pressemitteilung vom 06.04.2023

Seit mehr als 150 Jahren regelt in Deutschland der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) den Schwangerschaftsabbruch und damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 StGB grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Immer wieder wird dies gesellschaftlich heftig diskutiert. Im Laufe seiner Geschichte wurde der Paragraf verschärft, reformiert und erneut verändert. Die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a) im Sommer 2022 und politische Diskussionen und Aktionen um Schwangerschaftsabbrüche in den USA, Polen, Ungarn und anderen Ländern kurbeln die Debatte erneut an.

Im Rahmen der Veranstaltung am 19. April soll der § 218 aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und diskutieret werden. Nach einem Impulsvortrag, der das Gesetz historisch und rechtlich einordnet, kommen die Podiumsteilnehmenden ins Gespräch und geben einen tieferen Einblick in die komplexen Zusammenhänge rund um den § 218.