Gewinnspiel SWR Fernsehturm
Teilnahmebedingungen
Für das Gewinnspiel „SWR Fernsehturm“ gelten folgende Teilnahmebedingungen:
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart sowie verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Gewinn, Teilnahme und Verlosung
Verlost werden 2 mal 2 Eintrittskarten für den Fernsehturm Stuttgart.
Die Teilnahme erfolgt über den Instagram-Account des StadtPalais.
Teilnehmende müssen den Gewinnspielbeitrag liken, dem Account folgen und in den Kommentaren Orte oder Gebäude nennen, die auf den veröffentlichten Bildern erkannt werden.
Die Teilnahme ist ab Veröffentlichung des Beitrags möglich und endet am 19.03.26 um 23:59 Uhr.
Unter allen gültigen Teilnahmen werden die Gewinner unter Gewährleistung des Zufallsprinzips ausgelost.
Die Gewinne sind nicht austauschbar und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
3. Gewinnabwicklung
Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels per Direktnachricht auf Instagram benachrichtigt. Die Gewinner werden aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen zu antworten und ihre Kontaktdaten zu übermitteln.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird eine neue Gewinnerin oder ein neuer Gewinner ausgelost.
4. Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels
Weiterhin behält sich die Stadt Stuttgart das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Probleme dies erforderlich machen, oder Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist.
Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eine*r Teilnehmer*in verursacht wird, ist die Stadt Stuttgart berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
5. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung
Der/Die Teilnehmer*in garantiert, dass die von ihm/ihr eingestellten Angaben frei von Rechten Dritter sind und dass durch die Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, die Stadt Stuttgart von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer rechtsverletzenden Handlung bei der Teilnahme am Gewinnspiel freizustellen. Hierzu zählen jegliche Schäden, angemessene Kosten und Aufwendungen, insbesondere notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Haftungsbeschränkungen
Für eine Haftung der Stadt Stuttgart auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Die Stadt Stuttgart haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die Stadt Stuttgart für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Stadt Stuttgart jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stadt Stuttgart haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der Stadt Stuttgart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadt Stuttgart.
7. Sonstige rechtliche Hinweise
Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Soweit das nationale Recht am Wohnsitz des/der Teilnehmer*in nicht zwingend die Geltung des nationalen Rechts vorschreibt, gilt deutsches Recht.
8. Datenschutz
Die Stadt Stuttgart erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*in nur, soweit der/die Teilnehmer*in eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist.
Die im Rahmen des Gewinnspiels von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, eMail‐Adresse), werden von der Stadt Stuttgart grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO verarbeitet. Die bereitgestellten Daten werden zu diesem Zweck für die Kontaktierung des/der Gewinner*in und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer*in ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Stuttgart die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert.
Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder der Newsletter des StadtPalais im Zuge des Gewinnspiels abonniert wurde. Haben Sie eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.